Over ons

Name und Anschrift des Unternehmens 

ABOUT YOU SE & Co. KG, Domstraße 10, 20095 Hamburg, Deutschland

https://www.edited.at/

https://fr.edited.be/

https://www.edited.be/

https://www.edited.ch/

https://fr.edited.ch/

https://www.edited.de/

https://www.edited.dk/

https://www.edited.es/

https://www.edited.fr/

https://www.edited-shop.it/

https://www.edited.nl/

Phone: 0800 / 58 95 122

E-Mail: [email protected] 

Beschreibung der Dienstleistung und Einleitung 

ABOUT YOU betreibt einen Online-Shop bzw. einen Online-Marktplatz auf dem Kunden Klamotten von verschiedenen Marken online kaufen und sich zuschicken lassen können. ABOUT YOU ist bestrebt, die Websites des Online-Shops/Online-Marktplatzes in Übereinstimmung mit dem „European Accessibility Act“ (EAA) und den nationalen Umsetzungen (z.B. dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die nachfolgenden Websites:

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen nach dem EEA/nationalen Umsetzungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem „European Accessibility Act“ (EAA) und den nationalen Umsetzungen (z.B. dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die Websites wurden gemäß den technischen Anforderungen aus der WCAG 2.2 mit dem Level A und AA ausgerichtet und geprüft. Die Überprüfung der Webseites erfolgt kontinuierlich über Stichproben im Rahmen einer Selbstbewertung/Selbstbeurteilung.

Aufgrund der Überprüfung sind die Websites mit den zuvor genannten Anforderungen wegen bestimmter Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar/konform.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den dortigen Gründen nicht barrierefrei:

Wahrnehmbar

Bilder ohne Alternativtext [WCAG 2.2, Kriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte]

  • Ein Teil der Bilder, einschließlich einiger informativer Grafiken, Symbole und nicht-dekorativer Bilder auf der Website/App, enthält keine beschreibenden Alternativtexte.

  • Diese Inhalte sind auf der Website/App als rein ergänzende Funktionalität vorhanden und gehören nicht zur Kernfunktionalität des Shops.

  • Dieser Zustand wird regelmäßig überprüft und schrittweise im Hinblick auf den geschäftlichen Nutzen und die verfügbaren Ressourcen behoben.

Anpassbar [WCAG 2.2, Kriterium 1.3.1 Informationen und Beziehungen, Kriterium 1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge, Kriterium 1.3.3 Sensorische Eigenschaften, Kriterium 1.3.4 Ausrichtung, Kriterium 1.3.5 Zweck von Eingabefeldern identifizieren]

  • Screenreader und unterstützende Technologien können die Informationsstruktur nicht zuverlässig interpretieren.

  • Es fehlt eine klare semantische Struktur, die Beziehungen zwischen Produktnamen, Preis, Beschreibung usw. verdeutlicht.

  • Für geschäftskritische Elemente wie Produktdetails und Preise wurden keine semantischen HTML-Tags verwendet.

Unterscheidbar [WCAG 2.2, Kriterium 1.4.4 Textvergrößerung, Kriterium 1.4.5 Bilder von Text, Kriterium 1.4.10 Umfluss, Kriterium 1.4.13 Inhalte bei Hover oder Fokus]

  • Interaktive Elemente wie Buttons und Umschalter werden ausschließlich über Farben erkannt, ohne klare visuelle Abgrenzungen.

  • Es wurden keine Hover- oder Fokuseffekte implementiert, die auf Interaktivität hinweisen.

  • ARIA-Attribute oder -Beschriftungen fehlen, wodurch die Elemente für Screenreader nicht zugänglich sind.

Bedienbar

Tastaturnavigation [WCAG 2.2, Kriterium 2.1.1 Tastatur, Kriterium 2.1.2 Keine Tastaturfalle, Kriterium 2.1.4 Zeichenkurzbefehle]

  • Bestimmte interaktive Elemente (z. B. Dropdown-Menüs, benutzerdefinierte Steuerelemente, Modale oder Karussells) auf der Website/App lassen sich nicht vollständig nur mit der Tastatur (Tab, Enter, Leertaste) bedienen. In einigen Fällen kann der Tastaturfokus in einem bestimmten Bereich „gefangen“ sein, sodass Nutzer:innen diesen nicht mehr verlassen können.

  • Wir testen regelmäßig bestehende und neue Funktionalitäten. Die Tastaturbedienbarkeit wird schrittweise verbessert, sodass alle Bereiche des Shops gut über die Tastatur zugänglich sind.

Navigierbar [WCAG 2.2, Kriterium 2.4.1 Blöcke überspringen, Kriterium 2.4.2 Seitentitel, Kriterium 2.4.3 Fokusreihenfolge, Kriterium 2.4.4 Zweck des Links (im Kontext), Kriterium 2.4.5 Mehrere Wege, Kriterium 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen, Kriterium 2.4.7 Sichtbarer Fokus, Kriterium 2.4.11 Fokus nicht verdeckt (Minimum)]

  • Navigation überspringen: Aktuell gibt es keine Möglichkeit, wiederholende Inhalte (z. B. Header oder Menüs) zu überspringen und direkt zu wichtigen Bereichen (z. B. Produkttiles oder Kaufbox) zu springen.

  • Logischer Fokus: Die Reihenfolge und Platzierung des Fokus bei Tastaturnavigation ist nicht optimiert – daran arbeiten wir.

  • Tastaturkurzbefehle: Es wurden keine benutzerdefinierten Tastenkombinationen integriert, wie z. B. direkt zum Seitenanfang springen.

Eingabemodalitäten [WCAG 2.2, Kriterium 2.5.2 Zeigereingabe abbrechen, Kriterium 2.5.3 Beschriftung im Namen, Kriterium 2.5.4 Bewegungsauslösung, Kriterium 2.5.8 Zielgröße (Minimum)]

  • Ein-Finger-Touch-Bedienung: Nicht alle Funktionen sind derzeit mit einem einzelnen Finger bedienbar. Wir möchten Interaktionen für Nutzer:innen mit eingeschränkter Feinmotorik vereinfachen.

  • Zeigereingaben abbrechen: Wir verbessern die Vorhersehbarkeit von Zeigeraktionen und ermöglichen es, unbeabsichtigte Interaktionen rückgängig zu machen oder abzubrechen.

  • Zugänglicher Name entspricht sichtbarem Label: Wir arbeiten daran sicherzustellen, dass die zugänglichen Namen von Steuerelementen den sichtbaren Beschriftungen entsprechen – insbesondere für Sprachsteuerung. 

  • Inhalte nicht abhängig von Gerätebewegung: Für Aktionen, die auf Bewegung basieren (z. B. „Zum Rückgängigmachen schütteln“), planen wir alternative Steuerelemente bereitzustellen.

  • Steuerelemente leicht aktivierbar: Wir stellen sicher, dass interaktive Elemente groß genug (mindestens 24x24 CSS-Pixel) und ausreichend voneinander entfernt sind, um leicht aktiviert zu werden.

Verständlich

Vorhersehbar [WCAG 2.2, Kriterium 3.2.1 Beim Fokus, Kriterium 3.2.2 Bei Eingabe]

  • Verhindern, dass Aktionen beim Fokus ausgelöst werden: Aktionen können derzeit ausgelöst werden, wenn ein UI-Element (z. B. Links, Buttons, Eingabefelder) den Fokus erhält (z. B. durch Tab). Aktionen sollten nur durch bewusste Eingabe (Klick oder Tastendruck) ausgelöst werden, um unbeabsichtigtes Verhalten zu vermeiden.

Eingabehilfen [WCAG 2.2, Kriterium 3.3.2 Beschriftungen oder Anleitungen, Kriterium 3.3.3 Fehlerhinweise, Kriterium 3.3.4 Fehlervermeidung (rechtlich, finanziell, datenbezogen), Kriterium 3.3.7 Redundante Eingaben, Kriterium 3.3.8 Zugängliche Authentifizierung (Minimum)]

  • Klare und verständliche Fehlermeldungen bereitstellen: Fehlermeldungen in kritischen Prozessen sind möglicherweise nicht klar oder leicht verständlich. Wir möchten sie verbessern, indem wir auf Fachjargon verzichten und stattdessen umsetzbare Hinweise geben, die Nutzer:innen helfen, den Fehler zu verstehen und zu beheben.

Robust

Unvollständige oder fehlerhafte ARIA-Implementierung [WCAG 2.2, Kriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert, Kriterium 4.1.3 Statusmeldungen]

  • Einige benutzerdefinierte UI-Komponenten (z. B. eigene Tabs, Akkordeons, dynamische Inhaltsaktualisierungen) nutzen WAI-ARIA-Attribute (Rollen, Zustände, Eigenschaften) nicht vollständig oder korrekt. Dies umfasst sowohl fehlerhafte Verwendung als auch das Fehlen wesentlicher Attribute.

  • Wesentliche Inhaltsänderungen (z. B. Updates, Warnhinweise) werden nicht vollständig über unterstützende Technologien an die Nutzer:innen kommuniziert.

  • Wir überprüfen alle benutzerdefinierten UI-Komponenten und schulen unser Entwicklungsteam in der korrekten Anwendung von WAI-ARIA-Mustern. Dies soll fortlaufend geschehen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Barrieren aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit:

Einige Barrieren auf unseren Websites können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit derzeit nicht kurzfristig behoben werden. Dies sind:

  • Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.

Technologieabhängigkeit

Die Zugänglichkeit der Website wurde mit folgenden Browsern getestet: alle üblichen, Chrome, Safari

Die Website ist auf folgende Technologien für eine barrierefreie Nutzung angewiesen: HTML, WAI-ARIA, CSS, JavaScript

Die mobile App basiert auf folgenden Technologien für eine barrierefreie Nutzung: Flutter

Barrieren Melden, Feedback und Kontaktangaben

Sind Dir Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf unseren Websites aufgefallen? Dann kannst Du Dich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Dein Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teile uns mit uns mit, auf welcher Website und bei welcher Funktion Du auf Barrieren gestoßen bist. Kopiere hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Deines Browsers. Du kannst uns über folgende Wege Barrieren melden:

E-Mail: [email protected] 

Telefon: 0800 / 58 95 122

Postanschrift: siehe oben

Marktüberwachungsbehörde

Kontaktdaten Marktüberwachungsbehörde

Deutschland: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-​Anhalt Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz"

Robert Richard, Turmschanzenstraße 25, 39114 Magdeburg

Telefon: (0391) 567 4530

E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-​anhalt.de

Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.06.2024 erstellt. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Du Fehler in dieser Erklärung findest, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die Barrieren Melden Funktionalität, wie sie in diesem Dokument aufgeführt sind.

Letztes Update dieser Erklärung erfolgte am 27.06.2024. test